Sie erhalten hier die Steuerinformationen für den Monat August 2011.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und zugunsten der Steuerzahler entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Für alle Steuerzahler ist darüber hinaus ein Urteil des Finanzgerichts Köln interessant, wonach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich berücksichtigt werden können. Da die Revision anhängig ist, können geeignete Fälle über ein ruhendes Verfahren offengehalten werden.
Im Bereich der Umsatzsteuer hat der Bundesrat angeregt, die für die Ist- Besteuerung maßgebliche Umsatzgrenze auch über das Jahr 2011 hinaus bei 500.000 EUR zu belassen. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag begrüßt und befürwortet darüber hinaus sogar, die bestehende Regelung dauerhaft fortzuführen.
Für Arbeitgeber sind nachfolgend einige praxisrelevante Informationen zum geplanten Sozialausgleich 2012 aufgeführt, dessen Durchführung zahlreiche zusätzliche Pflichten mit sich bringen wird.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis Mandantenbriefes entnehmen können.